..>>und Hamburg fällt auf Platz 4 zurück<< weil: „Entscheidend für die Bewertung ist auch der Umgang der Regierenden und Gerichte mit der direkten Demokratie.“
In Hamburg könnte das 2015 eingeführte Parlaments-/Regierungs-Referendum, die Volksgesetzgebung durch die Bürger*innen einschränken. Zudem setzte das Hamburger Verfassungsgericht der Weiterentwicklung der direkten Demokratie im Oktober 2016 enge Grenzen. (Quelle: Mehr Demokratie e.V.)