Kümmern wir uns nun einmal um die Recherche - wer kauft was, von wem, für wie viel - und vor allen Dingen: wann fließt Geld? Haben die Verkäufer/Landwirte/Bürger ihr Geld schon bekommen, oder erst wenn das "Projekt" in trockenen Tüchern ist? Welche Ausstiegsklauseln gibt es? Eines wissen wir: wenn in 2018 die Deadline verstreichen sollte, gibt es die Möglichkeit einer Rückabwicklung... aber dann geht´s erst richtig los...
Bleiben Sie dran, demnächst mehr.
Und immer daran denken: ein Antrag beim Verwaltungsgericht am 1.6.17 "...auf eine Anordnung zum vollständigen Stopp der Planungen von Rahlstedt 131" heißt auch, erstmal abwarten - keine Fehler machen - auf beiden Seiten ....
Und: das ist auch erst der Anfang.... richten wir uns alle auf einen sehr langen Weg ein. Durchregieren und von oben herab geht nicht mehr...