Ein Bericht von Manfred C. Hettlage (rechts- und wirtschaftspolitischer Publizist)
"So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seiner Grundsatzentscheidung v. 25.07.2012 (BVerfGE 131, 316) geurteilt. Die sog. »Überhangmandate« sind zulässig, aber gedeckelt. Es dürfen also nicht zu viele werden. Gibt es mehr als 15 Überhänge, so ist die Wahl nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig. Es sind aber 46 – verfassungswidrige – Überhänge entstanden. Und damit ist es höchstrichterlich entschieden: Die Wahl vom 24.09.2017 war ungültig."
Weiter heisst es:
"Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist deshalb ungültig. Sie kann im Rahmen einer Wahlprüfung nach Art. 41 Abs. 1 GG zuerst vor dem Bundestag, nach Art. 41 Abs. 2 GG später vor dem Verfassungsgericht, erfolgversprechend angegriffen und am Ende zu Fall gebracht werden. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Deshalb sind nun die wahlberechtigten Staatsbürger am Zug. Und der Weg nach Karlsruhe ist weit." Hier mehr...
Was hat das mit rahlstedt131 und Hamburger Politik zu tun? Sie wissen es...