Verkehrsgutachten Rahlstedt131 - wo im Transparenzportal?

Richten wir unser Augenmerk in 2018  nun verstärkt auf das immer noch vorgeschriebene, unabhängige Verkehrsgutachten. Ist es vorhanden, sollte es im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht und damit für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. So haben doch die Anstrengungen unserer Kollegen nachweislich dafür gesorgt, das der sogenannte Letter of Intend (Absichtserklärung) - längst überfällig - dort eingestellt wurde. Lesen Sie hier bei uns...

 

Wir haben immer gefragt - wer ist befugt zu zählen, wie viele Personen/Zählstellen müssen vorhanden sein, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, auf welcher rechtlichen Basis finden Zählungen statt, wer zahlt diese Gutachten etc. etc.

 

In unserem Teil 1:

Schauen wir zunächst bei Wikipedia rein - und zwar hier 

 

Und dann schauen wir uns eine Zählung der Bürgerinitiative "Mensch, Gesundheit, Lebensraum e.V." aus dem Jahre 2008 an. Da offensichtlich jeder zählen kann und darf, hat man deren Weg einfach umgesetzt und durchgeführt - sehr zum Wohlwollen der Bevölkerung - traute man den eigenen Bürgern offensichtlich mehr...

 

Den damals benutzten Zählbogen finden Sie hier....

 

Wenn sich unsere Mitstreiter, Leser und Unterstützer für so eine ähnliche Aktion interessieren sollten, nehmen Sie gern direkt mit uns Kontakt auf... bleiben Sie dran...

es folgt Teil 2 - Wann sollte in welchen Gebieten gezählt werden? (Quelle Wikipedia)