Kreis Stormarn - FD Planung und Verkehr - v. 27.12.2017:
Verordnung §2 (3)
2. Verkehrsaufkommen/keine verkehrsintensive Betriebe
Zitat:
" Begrüßt wird daher der Ausschluss von Logistikbetrieben, Tankstellen, kommerziellen Freizeiteinrichtungen und die Unzulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben. Da auch Versandhandelsbetriebe in der Regel ein hohes Verkehrsaufkommen mit sich bringen, ist deren Zulässigkeit unter §2 der Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 131 zu streichen."
Antwort: "Der Stellungnahme wird nicht gefolgt."
Weiter heißt es u.a.: "Ein hohes Verkehrsaufkommen bezogen auf das gesamte Gewerbegebiet ist somit nicht zu erwarten. Flächen für Versandhandelsbetriebe sind durchaus nachgefragt, daher ist ein vollständiger Ausschluss nicht zu rechtfertigen."
Was heißt das?
Die maximale Gebäudehöhe wurde auf "20 Meter, in Teilbereichen auf 24 Meter festgesetzt." - Na prima - was für Klötze...
Also: ähnlich wie Meyle, Hochregallager, 20 ft bzw. 40 ft Container täglich auf LKW`s transportiert, ein Versandhandel á la "Otto" - kein Verkehr - keine Logistik?
Kommt das damals von Herrn Jebens erwähnte Hotel? Oh man - wird das alles spannend ?!?!
Aber man nennt uns ja nicht umsonst: die Trüffelschweine :)