§ 30er-Biotop - ein Erhalt im Rahmen R131 nicht möglich!!!

In der Stellungnahme des BUND v. 9.1.2018 heißt es:

 

"Insbesondere die geplante Zerstörung des § 30er-Biotopes nördlich der Stapelfelder Straße im Zuge der Kreiselplanung halten wir für äußerst fahrlässig." Weiter heißt es:

 

"Die Bestandserfassung der Biotoptypen kommt zu der Erkenntnis, dass sich auf dieser Fläche besonders bis hochgradig wertvolle Biotopypen (HSC, NGZ) finden.... mit der Wertstufe 8 ("hochgradig wertvoll") sind die Sümpfe nährstoffreicher Standorte nördlich der Stapelfelder Straße sowie an der Stellau sehr hochwertig."

 

Antwort: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.

 

"Ein Erhalt dieses sowie weiterer im Bereich der geplanten Gewerbeentwicklung gelegenen flächenhaften Biotope ist angesichts des Gewerbeflächenbedarfs und der dafür notwendigen Erschließung im Rahmen dieser Planung nicht möglich."

 

Ein Erhalt nicht möglich??? Das haut dem Fass den Boden aus....

 

Nun liebe GRÜNE, nun wo Ihr "Hamburgs Grün erhalten" werbewirksam unterschrieben habt, werdet Ihr nun sofort den Antrag auf Erhalt einreichen - oder sollen Andere den Antrag stellen?