Fragen an Planungsbüro JACOB, Umweltbehörde, Planungsausschuss, Bezirksversammlung...

Starten wir mit der Hummelsbütteler Feldmark.

 

Nach Auskunft der zuständigen Verwaltungsbehörden wurde der Landschaftsschutz in der Hummelsbütteler Feldmark, Bereich Rehagen, gemäß zweiter Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal vom 19.07.2016 aufgehoben, sodass die vorhandenen Biotope ihren Schutzstatus nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz verloren haben. - Sooo geht das!?!

 

 

Kommen wir zum Biotop im geplanten Victoria Park - Lage: siehe Bild links.

 

Nach der Kartierung v. 12.9.2006 (vorherige 19.08.1998) handelt es sich immerhin um eine Größe von 3.259,9906 qm.  Gesetzlicher Schutz gemäß §30 4.2. Sumpfwälder.

Gesamtbewertung: 7   Besonders wertvoll

- Alter                         7  Biotop hohen Alters, 100 bis 200 Jahre

- Belastungsgrad      5  Flächenhaft mittlere oder örtlich starke         

                                        Belastung

- ökolog. Funktion    8 Wertbestimmender Bestandteil eines

                                       wertvollen Biotopkomplexes oder für den

                                       regionalen Biotopverbund

- Seltenheit                 8 Sehr seltener Biotoptyp, hohe Anteile           

                                        seltener oder bedrohter Pflges., gesättigtes

                                        Artenspektrum, RL-Arten.

 

Es gehört zum Stapelfelder Jungmoränengebiet und das Alter ist ja nun wirklich beeindruckend. Es ist EG-Vogelschutzgebiet und Wasserschutzgebiet.

 

Nun gibt es natürlich auch eine Pflanzenartenliste.  Die Anzahl Rote Liste Arten hier: insgesamt 9 (!)

  • Schwarz-Erle
  • Zottiges Weidenröschen
  • Kleine Wasserlinse
  • Pfennigkraut
  • Echte Traubenkirsche
  • Schlehe
  • Grau-Weide
  • Breitblättriger Rohrkolben
  • Große Brennessel

An dieser Stelle erstmal eine Pause - denn hier werden wir natürlich rechtzeitig (und anders als in Hummelsbüttel) und vorzeitig darauf achten, dass keine vollendete Tatsachen geschaffen werden - oder gar nachträglich die Kartierung  so "aufgeweicht" werden, dass man hier bedenkenlos bauen kann! Das Biotop wird bleiben!

 

Und falls das schon geschehen sein sollte (?) müssen wir prüfen, ob eventuelle Gutachten der Biotopuntersuchung richtig untersucht und erhoben wurden...