Viktoriapark B-Plan Rahlstedt 131 hier: Veröffentlichung
1) Erschließungsvertrag und
2) Städtebaulicher Vertrag mit Investor Jebens
Nun hat einer unserer Mitstreiter diese Anfrage gestellt - und zwar hier - wir sind auf die Antwort gespannt.
Wir wissen, dass dieses Transparenzportal als keine Pflicht- sondern als "freiwillige" Plattform angesehen werden muss. Denn längst nicht alles ist dort veröffentlicht, was uns Bürger im Detail interessiert - und nicht als sog. Geschäftsgeheimnisse u.a. deklariert, geschwärzt oder gar nicht erst veröffentlicht wird.
Das Gesetz finden Sie hier -- man beachte die vielen Ausnahmen ab § 3 etc.